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Blog

Spitzenfrauen & Onlinerecht

#Neues aus der Agentur
verfasst von Dr. Heike Zeriadtke

Sich mit Onlinerecht zu beschäftigen ist für Website-Besitzer schon eine Pflichtübung. Bei der gut besuchten Veranstaltung der Spitzenfrauen gestern hatte ich das Glück auf Frau Tina Möller von der IHK Kiel zu treffen. Sie referierte über die Pflichten, die z.B. an eine Website oder an einen Onlineshop geknüpft sind. Anschaulich berichtete sie über die Abmahnfallen, die Fallstricke, die Unternehmern tagtäglich im Onlinegeschäft begegnen können. Aber sie sagte auch, das die IHK ihren Mitgliedern auch auf diesem Gebiet Hilfestellungen geben kann. Am Ende des fast 2-stündigen (!) Vortrages hatten die anwesenden Frauen viele offene Fragen klären können und waren sich einig: Auch rechtliche Themen können kurzweilig dargestellt werden.

Ich kann hier zwar nicht den ganzen Vortrag wiedergeben, aber auf die letzten Änderungen im Online-Recht hinweisen, die auf der Internetseite der IHK Kiel nachgelesen werden können:

Pflichtinformationstext  „Online-Streitbeilegung“ (z.B. im Impressum)

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Neue Informationspflichten ab dem 1. Februar 2017

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